Dienstag, 28. Mai 2013

Der Manöverschluck

Der Manöverschluck hat Tradition. Schon in der frühen Seefahrt wurde nach schwierigen Manövern an die Mannschaft zur Belohnung Alkohol ausgeschenkt. Zunächst Bier und Wein, später auch der berühmte Rum, oft in Form von Grog, also verdünnt mit Wasser und Zitronensaft und mit Zucker vermischt. 

Dazu ein Auszug aus Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Grog

"Seit dem 17. Jahrhundert bis 1970 wurde auf den Schiffen der Royal Navy Rum (seltener Arrak) als Proviant an die Mannschaft ausgegeben. Disziplinlosigkeit und Trunkenheit waren nicht selten die Folge. 1740 ließ daher – und auch wegen steigender Knappheit auf den oftmals langen Kriegsfahrten – der englische Vize-Admiral Edward Vernon (1684–1757) seine Matrosen den Rum nur noch mit Wasser verdünnt trinken. Später wurde das Getränk auch mit Zucker und Limettensaft versetzt (wirkte gegen den auf langen Törns weitverbreiteten Skorbut, und ohne Rum hätten viele den Zitronen- bzw Limettensaft nicht getrunken). 
Vernons Spitzname war „Old Grog“, da er meist einen warmen Umhang aus Grogram trug, einem groben Stoff aus Seide und Wolle. Dieser Name wurde bald auf das neue Getränk übertragen. In dem kälteren Klima Großbritanniens wurde der Grog dann heiß getrunken.
Seit Beginn des 19. Jahrhunderts ist das Getränk auch in Deutschland bekannt. Für einen steifen Grog gilt immer noch die alte Seefahrerregel: „Rum muss, Zucker kann, Wasser braucht nicht“. 
Der Begriff „groggy“ bezeichnete ursprünglich das Gefühl, wenn man zu viel Grog getrunken hatte, und wird heute auch genutzt, um einen erschöpften Zustand zu beschreiben. 
(...) Insgesamt war der Genuss von Alkohol, in welcher Form auch immer, in jeder Marine früher sehr verbreitet. Passend dazu ein Spruch von der norddeutschen Küste, der sich heute noch häufig in dortigen Kneipen findet: "Gott schütze uns vor Sturm und Wind / und Gläsern, die voll Tinte sind!" (...)"

Nicht voll Tinte, sondern voll Rotwein sollten die Gläser auf einem Urlaubstörn heutzutage bitte sein. Schließlich hat das Tradition - und man ist ja zum Vergnügen unterwegs. Deshalb ist ein großer Betrag aus der Crewkassa für alkoholische Getränke vorgesehen und zu Törnbeginn wird ein Verantwortlicher dafür ernannt, dass immer genügend kaltes Bier vorhanden ist. 

Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Die Frage ist nur, zu welchem Zeitpunkt diese Getränke zu sich genommen werden sollten/dürfen?

Nicht selten geht es schon bei Fahrtantritt los. Da wird Neptun mit einem Whiskey gehuldigt und die Tradition (schon wieder!) erfordert es, die Flasche gleich weiter zu reichen, der Rangfolge nach: zunächst der Kapitän, dann der Steuermann...

Moment! Kapitän und Steuermann sind gerade dabei mit einer Jacht von - sagen wir - 14 Tonnen den Hafen zu verlassen, d.h. mit einem mittelschweren LKW und prosten sich im prallen Sonnenschein mit einem Whiskey zu? Man muss kein Arzt sein, um anzunehmen, dass die beiden ziemlich "groggy" sein werden und kein (Seefahrts-)Rechtsexperte, um zu wissen, dass das wahrscheinlich gar nicht gut ist - und sehr unvergnüglich enden kann. 

Ein Schiffsführer darf nicht durch Übermüdung, Medikamente oder Alkohol-/Drogeneinfluss beeinträchtigt sein. So viel ist bekannt. Trotzdem wird es oft ignoriert - mit folgender Schönrederei:

- "Es wird schon keiner kommen und mich kontrollieren auf offener See." (Dabei wird vergessen: spätestens im Hafen kann es mittlerweile überall im Mittelmeer zu stichprobenartigen Alkoholkontrollen kommen!)

- "Was soll denn passieren? Wir sind ja nicht auf der Autobahn und werden schon mit niemandem zusammenstoßen." (Falsche Annahme, wie die Statistik zeigt. Unfälle mit Sach- und leider auch Personenschaden passieren, zugegeben nicht nur mit anderen Schiffen, aber es gibt ja genügend Schifffahrtshindernisse im Mittelmeer. Spätestens bei Unfallaufnahme wird man dann übrigens auch zur Alkoholkontrolle gebeten!)

- "Ich steh nicht am Steuer, lass eh wen andern fahren." (Ändert nichts, denn sollte der Schiffsführer ein paar Gläser zu viel getrunken haben und jemand anderen mit der Steuerung des Schiffes betrauen, so entbindet ihn das NICHT von seiner (strafrechtlichen) Verantwortung!)

- "Ich bin eh versichert." (Autsch! Auf die Klausel der Groben Fahrlässigkeit sollte man sich im Fall von Trunkenheit besser nicht verlassen.)

Wer mit einem mittelschweren LKW im Mittelmeer unterwegs ist, der sollte sich auch an eine ganz einfache Regel aus dem Straßenverkehr halten: DON´T DRINK AND DRIVE!

Dem Neptun sei sein Beruhigungstrunk bei Fahrtantritt gegönnt. Skipper und Mannschaft sollten aber abwarten bis das letzte Manöver des Tages abgeschlossen ist, also bis die Jacht wieder gut vertäut im Hafen oder in einer Bucht vor Anker liegt. Dann hat man sich den Manöverschluck auch redlich verdient! 

Tipps: 
- "Don´t drink and drive" gilt auch auf Jachten 
- Promille-Grenzwerte für das Segelrevier nachlesen und einhalten
- Wer leicht seekrank wird, sollte auf Alkohol verzichten 
- Gute Seemannschaft bedeutet: Manöverschluck nach dem letzten Manöver des Tages in der Bucht vor Anker oder im Hafen trinken 

(photo credit: http://www.victorianweb.org/art/illustration/dalziel/49.html)

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